KANZLEI

Geschichte

Die KANZLEI TIMO BEIBL habe ich am 01.07.2021 geründet. Sie entstand aus der Heim Fuß Beibl Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, die seit mehr als 20 Jahren in der Maximilianstraße 16 in München ihren Sitz hatte.


Zusammen mit den Rechtsanwälten Hannes Heim und Thomas Fuß habe ich erfolgreich in einer großen Münchener Kanzlei zusammengearbeitet. 1999 gründeten wir eine eigene Kanzlei, zunächst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ab 2014 als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Ursprünglich befand sich die Kanzlei in der Sophienstraße in München am Alten Botanischen Garten. Anfang 2001 zogen wir in die Räume in der Maximilianstraße 16 um, in der sich auch jetzt meine Kanzlei befindet. 

2021 entschied sich Herr Rechtsanwalt Hannes Heim seine Tätigkeit als Rechtsanwalt einzustellen und aus der Partnerschaft auszuscheiden. Es wurde daher die Partnerschaft ab dem 01.07.2021 liquidiert. Herr Rechtsanwalt Thomas Fuß und ich gründeten eigene Kanzleien, deren Räumlichkeiten sich wie bisher in der Maximilianstraße 16 in München befinden.

Arbeitsweise

Bei der Kanzleigründung 1999 zusammen mit den Rechtsanwälten Hannes Heim und Thomas Fuß stand die Überzeugung im Vordergrund in einer Großkanzlei die Mandanten nicht so umfassend und persönlich betreuen zu können, wie wir uns das vorstellten.

Das war eine der Hauptursachen für die Gründung einer eigenen Anwaltssozietät. Gerade in einer kleinen Einheit lässt sich nach meiner Auffassung die Symbiose zwischen fachlich qualifizierter Beratung und Vertretung auf der einen Seite und die kontinuierliche persönlichen Betreuung auf der anderen Seite am besten verwirklichen. Diese Philosophie wurde durch mich und meine Kollegen 22 Jahre erfolgreich umgesetzt. Diese Arbeitsweise führe ich jetzt mit meiner KANZLEI TIMO BEIBL fort

Selbstverständlich ist für mich daher, dass ich nur Mandate in Rechtsgebieten annehme, auf die ich spezialisiert bin und bei deren Bearbeitung ich den hohen Ansprüchen meiner Mandanten an die Qualität der Betreuung gerecht werden kann.