GESELLSCHAFTSRECHT
Als Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das den Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck regelt. Dieser Zusammenschluss erfolgt meist durch einen Vertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft. Gesellschaften können in verschiedenen Formen gegründet werden. Innerhalb des Gesellschaftsrechts gibt es umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten die unternehmerischen Ziele umzusetzen. Häufig müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden. Da die wirtschaftlichen Fallgestaltungen im Gesellschaftsrecht komplex sind, sollten frühzeitig die Gestaltungswünsche juristisch, steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich erörtert und geprüft werden, um entsprechende Weichenstellungen zu ermöglichen und Alternativen aufzuzeigen.
Themen:
Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform | Gesellschaftsgründung | Gesellschaftsvertrag | Satzung | Geschäftsführer | Vorstand | Kauf und Verkauf von Anteilen | Kauf und Verkauf von Gesellschaften | Gesellschafterversammlung | Haftung der Gesellschaft | Haftung der Gesellschafter | Haftung der Geschäftsführung | Ausschluss von Gesellschaftern | Rechte und Pflichten der Gesellschafter | Liquidation | Insolvenz