MIETRECHT

Im Mietrecht ist die Kenntnis der neuesten Rechtsprechung unabdingbar. Diese Rechtsprechung ist einem stetigen Wandel unterworfen. Eine Tendenz dieser Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht ist etwa die Einschränkung der bislang bestehenden weitreichenden Vertragsfreiheit.  Dabei wird das sehr umfangreiche und differenzierte Mietrecht oft als schwer verständlich eingestuft. Teilweise bestehen zwingende gesetzliche Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Für Mietvertragsformulare hat der Gesetzgeber zudem genaue Regeln aufgestellt, welche Vereinbarungen zulässig sind. Es existieren nur wenige Rechtsgebiete, die einer so häufigen Modifizierung durch die Rechtsprechung unterliegen wie das Mietrecht. Eine frühzeitige Beratung und Standortbestimmung, nicht nur bei Abschluss und Beendigung des Mietvertrages, sondern auch während des Mietverhältnisses (z. B. bei Mietminderung oder Schönheitsreparaturen), ist oft Voraussetzung gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen, um das Mietverhältnis nicht unnötig zu belasten.

 

Themen:

Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen | Überprüfung und Überarbeitung bestehender Mietverträge | Abmahnungen | Beratung bei der Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen | Geltendmachung rückständiger Mietzahlungen | Beratung bei Mietminderungen | Beratung bei Mängel und Mängelbeseitigung | Schadensersatzforderungen | Kündigungen | Vorzeitiges Beenden langfristiger Mietverträge | Durchführung von Räumungsklagen | Abwehr von Räumungsklagen | Schönheitsreparaturen | Kaution und Kautionsrückzahlungsanspruch | Begleitung bei der Abwicklung von Mietverhältnissen | Prozessführung 

 

Die Überprüfung und Bewertung der unterschiedlichen Risiken kann oft nur durch eine immobilienrechtliche Due Diligence erfolgen.